Haftpflichtversicherung: Besonders für Eltern ein Muss!

Nur ein kurzer Moment der Unachtsamkeit, ein Versehen oder einfach nur Zufall – ein Schaden ist oftmals schneller entstanden als uns lieb ist. Sicherlich passieren die meisten Dinge nicht mit Absicht, das ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass man für die Folgen auch geradestehen muss.
Schäden können überall entstehen, wie zum Beispiel ein Rotweinfleck auf dem Teppich der Freunde, ein Brandfleck auf dem Laminatfußboden von Bekannten, oder das Kind, das versehentlich mit seinem Fahrrad gegen das neue Auto des Nachbarn fährt.
Für solche Schäden haften Sie grundsätzlich unbeschränkt und mit Ihrem gesamten Vermögen. Im schlimmsten Fall, kann gerade bei Personenschäden oder größeren Sachbeschädigungen, Ihre persönliche Existenz gefährdet sein.
Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt dieses Risiko und ist gerade für Eltern mit Kindern ein echtes Muss.
(es existieren in Deutschland eine ganze Reihe von Haftpflichtversicherungen, im Folgenden soll jedoch die Privathaftpflichtversicherung besprochen werden)

Welche Leistungen bietet eine Privathaftpflichtversicherung?

Die Versicherung schützt Sie und Ihre Kinder vor sämtlichen Schadensersatzansprüchen, die andere gegen Sie stellen. Der Versicherer kümmert sich um alle Dinge, die im Schadensfall erledigt werden müssen. Er prüft auch, ob und in welcher Höhe überhaupt für Sie eine Schadensersatzpflicht besteht.
Die Schadensfallabwicklung und auch eine eventuelle Abwehr unberechtigter Forderungen, ist die Aufgabe der Versicherungsgesellschaft. Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen. Auch diese Angelegenheit übernimmt der Versicherer für Sie, inklusive der Kosten die damit verbunden sind.
Ebenfalls sollten Sie über Zusatzleistungen ernsthaft nachdenken.
Gerade weil Kinder oftmals durch kleine Nachlässigkeiten große Schäden anrichten können, ist eine sogenannte Zusatzdeckung unumgänglich.
Natürlich sind Ihre Kinder bis zu einem gewissen Alter selbst nicht strafbar. Aber mal ehrlich, würden Sie Ihrem besten Freund sagen, dass Sie den Schaden an seinem Auto oder Teppich nicht erstatten, da doch Ihr Kind deliktunfähig ist? Wenn es dann älter wird, ist dieses Thema sowieso hinfällig.

Bis wann sind Kinder über die Eltern mitversichert?

Grundsätzlich sind Ihre Kinder mitversichert, solange sie noch nicht volljährig sind und bei den Eltern wohnen, außer sie üben eine eigene Berufstätigkeit aus – damit ist nicht eine Ausbildung oder ein Studium gemeint. Wenn die Kinder dann volljährig sind, gilt der Versicherungsschutz auch für die Dauer der ersten Ausbildung bzw. Studium. Ebenfalls sind Zeiten wie freiwilliger Wehrdienst, freiwilliges soziales Jahr usw. abgesichert. Der Versicherungsschutz gilt nicht mehr, sobald Ihr Kind die erste Berufstätigkeit ausübt, oder eine eigene Wohnung besitzt.

Allerdings sollten Sie sich bei konkreten Fällen die Vertragsbedingungen ansehen, bzw. mit Ihrem Versicherungsexperten sprechen, da es doch unterschiedliche Ausgestaltungsvarianten geben kann.

Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung lohnt sich für Sie also in jedem Fall, egal ob Sie Kinder haben oder nicht. Denn diese bietet Ihnen eine hohe Absicherung, für geringe monatliche Beträge.